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Anmelde & Teilnahmebedingungen

Stand: 08.03.2024

Diese Anmelde & Teilnahmebedingungen gelten für kostenlose und gegen Entgelt angebotene (kostenpflichtige) Veranstaltungen (Private Sitzungen, Feldenkrais-Klassen, Workshops, Kurse) von Bruseberg-Seminare in der Praxis für Feldenkrais® (Veranstalter) Laurentiusstr. 35, 42103 Wuppertal, stellvertretend durch Patrick Bruseberg – Inhaber Bruseberg-Seminare, Telefon 0202-2503802,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., mit dem der Vertrag zustande kommt.

Angabe E-Mail-Adresse & Änderungen von Vertrags-Daten
Als Kunde sichern Sie zu, dass die von Ihnen gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Bei Vertragsschluss stellen Sie Ihre persönlich abrufbare E-Mail-Adresse zur Verfügung, über die die Kommunikation incl. rechtlich bedeutsame Erklärungen erfolgen kann.
Änderungen der vertragsrelevanten Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., sind unverzüglich mitzuteilen.

Feldenkrais-Klassen und Workshops
Diese Veranstaltungen erfolgen nach der Feldenkrais-Method® mit einem ausgebildeten Practitioner. Da eine Feldenkrais-Lektion physisch und psychisch intensiv sein kann, darf der Teilnehmende nur dann daran teilnehmen, wenn er hierzu gesundheitlich in der Lage ist.

Anmeldungen
Um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich – das hierfür benötigte Ticket ist immer persönlich, und kann nicht übertragen werden. Wird ein Online-Buchungstool als Website bereitgestellt, können Sie selbstständig Veranstaltungen online buchen und verwalten, die Buchungsbestätigungen erhalten Sie dann automatisch per E-Mail.

Spätestens eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung wird die Anmeldung auf jeden freien Platz im Kurskalender ermöglicht. Umbuchen oder Absagen ist immer bis zu 24 Stunden vor dem Beginn möglich, danach gilt dies als teilgenommen.
Jede Veranstaltung kann auf eine individuelle Anzahl von Teilnehmenden begrenzt werden, und durch das nicht Erreichen dieser Mindestanzahl bei Anmeldeschluss abgesagt werden. Eine Teilnahme an einer bestimmten Klasse oder Zeitpunkt wird nicht vereinbart.

Besonderheiten von Abonnements
Der Vertrag über das Abonnement kommt durch die Unterschrift der teilnehmenden Person zustande. Durch den gewählten Tarif erhalten Sie eine maximale Anzahl von Tickets pro Zeiteinheit, ein Vorziehen oder das Aufsparen sind ausgeschlossen. Die kursfreien Zeiten können sechs Wochen pro Jahr betragen sowie an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen – dies wurde in der Preiskalkulation berücksichtigt.

Beiträge
Ist ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. 
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen. Als Quittung des Beitrages gilt der Kontoauszug des Kunden.

Vertragspause, Krankheit
Aktive Vertragsmonate sind diejenigen Monate, in denen keine Pause für den Vertrag besteht. Vertragspausen sind frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit und für 3 Monate pro Jahr möglich. Bei einer Jahreskarte kann keine Vertragspause vereinbart werden.
Pausen können im Voraus und nur gemäß dem Vertragsrhythmus für volle Monate genommen werden. Bei Krankheit kann die Pause in dem laufenden Vertragsrhythmus durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich dann automatisch um die Länge der vereinbarten Pause. Ein Antrag ist schriftlich an die bekannte Anschrift mitzuteilen.
Während einer Vertragspause kann der Vertrag nicht gekündigt werden. Wurde eine Kündigung bestätigt, kann keine Vertragspause mehr vereinbart werden.

Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestlaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, hierfür gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist.

Preise
Ist für eine Veranstaltung ein Betrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung kann weder ersetzt noch rückerstattet werden. Unser Abo-Angebot und die Preise können sich gelegentlich ändern. Jegliche Änderungen an Preisen und Ihrem Abo-Angebot werden jedoch nicht vor dem Ablauf von 30 Tagen nach der Benachrichtigung an Sie in Kraft treten. Der MwSt.-Betrag kann zusätzlich berechnet werden oder der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz wird angepasst.

Zusatzleistungen
Die Inanspruchnahme weiterer Produkte, Leistungen, Veranstaltungen bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung.

Gutscheine
Unsere Gutscheine sind drei Jahre gültig und nur gegen Veranstaltungen dem Wert entsprechend eintauschbar. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch den nicht genutzten Restwertes eines Gutscheins.

Hausordnung
Der Veranstalter ist berechtigt, eine für die Teilnehmenden verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Veranstaltungsortes, zur Wahrung der Rechte anderer Teilnehmenden oder gesetzlich angepasste Regelungen.

Einzelne Veranstaltungen können technisch mitgeschnitten oder dokumentiert werden, und sind frei in der Weiterverwertung durch den Veranstalter. Jede Form von einem eigenen Mitschnitt durch Teilnehmende, bleibt untersagt.

Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Veranstaltung, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

Kündigung
Die Kündigung des Vertrages kann auch in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. In der Kündigung sind Name des Kunden, Geburtsdatum sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

Haftung
Haftung für Personen und/oder Sachschäden und/oder Wertgegenstände wird nicht übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Sonstiges
Änderung von Zeitpunkt, Dozent und Ort der Veranstaltungen sind unter Vorbehalt möglich, ein bestimmter Inhalt wird nicht geschuldet. Eine Verlegung von Veranstaltungsorten innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Wird es unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmende keinen Anspruch auf Schadenersatz. Teilnehmende dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen den Leistungserbringer aufrechnen.

Dem Teilnehmenden wird eventuell während der Vertragsdauer eintretender Rechtsnachfolger in angemessener Frist, mindestens aber einen Monat vor Übernahme durch den Rechtsnachfolger bekannt gegeben.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages ist Wuppertal, Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bruseberg-Seminare nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Sollte eine Vereinbarung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine wirksame Vorschrift, die ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gleichkommt, ohne dass die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes hiervon berührt wird. Es wird der Vorbehalt vereinbart, diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen, die jeweils aktuelle Version können Sie über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. anfordern oder auf www.bruseberg.de abrufen.