Im Folgenden finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit – bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Anmelde & Teilnahmebedingungen
Stand: 19.02.2026
In diesen Bedingungen wird aus Gründen der Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen Patrick Bruseberg, handelnd unter „Bruseberg-Seminare“ (im Folgenden „Veranstalter“), Laurentiusstr. 35, 42103 Wuppertal, und dem Kunden (im Folgenden "Teilnehmer"), der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Der Veranstalter bietet kostenlose und kostenpflichtige Veranstaltungen an, darunter Privatstunden, Klassen, Kurse, Workshops und Seminare. Die Teilnahme sowie die Nutzung der vermittelten Inhalte sind ausschließlich für private, nicht kommerzielle Zwecke gestattet.
Kontaktdaten und Mitteilungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Vertragsschluss korrekte und vollständige Angaben zu machen. Die angegebene E-Mail-Adresse dient als vorrangiger Kommunikationsweg; Mitteilungen des Veranstalters können an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden und gelten als zugegangen, sobald sie unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.
Änderungen vertragsrelevanter Daten – insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung – sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Nachteile, die aus der unterlassenen Mitteilung entstehen, trägt der Teilnehmer.
Anmeldung und Teilnahme
Die Teilnahme an Veranstaltungen setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Das erworbene Ticket ist personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar.
Für die Eigenverantwortung des Teilnehmers und gesundheitliche Voraussetzungen gelten die Regelungen im Abschnitt „Haftung“.
Jede Veranstaltung hat eine begrenzte Teilnehmerzahl. Darüber hinaus ist für die Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, sofern die Mindestteilnehmerzahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wird. Der Anmeldeschluss wird bei jeder Veranstaltung gesondert angegeben, liegt jedoch spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Der Veranstalter informiert die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich nach Anmeldeschluss über eine Absage.
Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle einer Absage durch den Veranstalter vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat.
Widerrufsrecht
Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei online gebuchten Veranstaltungen mit festem Termin (z. B. Klassen, Workshops, Privatstunden) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls kein Widerrufsrecht, da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung handelt, für die ein bestimmter Zeitpunkt vertraglich vorgesehen ist. Der Teilnehmer wird vor Abschluss der Buchung über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert und bestätigt seine Kenntnisnahme.
Online-Buchung, Umbuchung und Stornierung
Die Buchung und Verwaltung von Veranstaltungen erfolgt über das Online-Buchungssystem auf der Website des Veranstalters. Buchungsbestätigungen und weitere Benachrichtigungen werden automatisch an die vom Teilnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
Für offene Klassen gelten folgende Regelungen: Die Anmeldung ist ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, sofern freie Plätze verfügbar sind. Eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung ist bis 12 Stunden vor Beginn der jeweiligen Klasse möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Anmeldung als wahrgenommen; ein gebuchtes Ticket wird verbraucht bzw. der Teilnahmebeitrag ist geschuldet.
Ein Anspruch auf Teilnahme an einer bestimmten Klasse oder zu einem bestimmten Termin besteht nicht; dies gilt insbesondere bei ausgebuchten Veranstaltungen.
Für Privatstunden gilt: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Wird der Termin ohne wichtigen Grund weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder nicht wahrgenommen, sind 50 % der vereinbarten Gebühr als Aufwandsentschädigung fällig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei akuter Erkrankung (auf Verlangen mit ärztlichem Nachweis), Unfall oder einem unvorhersehbaren familiären Notfall vor.
Für Workshops, Kurse und Seminare gelten die bei der jeweiligen Buchung angegebenen Stornobedingungen.
Abonnements
Ein Abonnement kommt durch Unterzeichnung des Vertrags zustande. Der gewählte Tarif umfasst eine festgelegte Anzahl von Tickets pro Abrechnungszeitraum. Nicht genutzte Tickets verfallen am Ende des jeweiligen Zeitraums; ein Vorziehen aus künftigen oder Ansparen in nachfolgende Zeiträume ist nicht möglich.
Der Veranstalter kann kursfreie Zeiten von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr festlegen. Gesetzliche Feiertage und Brückentage, an denen keine Veranstaltungen stattfinden, sind in diesen sechs Wochen enthalten. Die kursfreien Zeiten werden mindestens zwei Wochen im Voraus über die Website bekanntgegeben. Die vereinbarten Beiträge sind als Jahresbeiträge kalkuliert und auf gleichbleibende Monatsraten verteilt; kursfreie Zeiten sind in der Preisgestaltung bereits berücksichtigt.
Mehrfachkarten
Der Veranstalter bietet Mehrfachkarten (z. B. 10er-Karten) für ausgewählte Veranstaltungsarten an. Eine Mehrfachkarte berechtigt zur Teilnahme an der auf der Karte angegebenen Anzahl von Veranstaltungen innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums.
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Datum des Erwerbs und ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Nicht genutzte Einheiten verfallen mit Ablauf des Gültigkeitszeitraums ersatzlos. Eine Verlängerung oder Erstattung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen.
Mehrfachkarten sind personengebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Für die Buchung und Stornierung einzelner Termine gelten die Regelungen des Abschnitts "Online-Buchung, Umbuchung und Stornierung".
Beiträge und Fälligkeit
Einmalige Beiträge sind am Tag des Vertragsabschlusses fällig.
Monatliche Beiträge sind jeweils im Voraus zum Ersten eines Kalendermonats fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Beginnt der Vertrag nicht zum Ersten eines Monats, ist der anteilige Beitrag für den Restmonat am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Die anteilige Berechnung erfolgt tagesgenau. Der anteilige Beitrag für den letzten Monat der Vertragslaufzeit kann zur Vermeidung von Kleinstbeträgen zusammen mit dem Beitrag des Vormonats eingezogen werden.
Die Höhe der Beiträge sowie der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zu Veranstaltungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben hiervon unberührt.
Zahlungsweise
Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im SEPA-Basislastschriftverfahren. Der Teilnehmer erteilt hierzu ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat gilt auch bei Änderung der Bankverbindung fort, sofern der Teilnehmer die neue Bankverbindung dem Veranstalter mitgeteilt hat.
Der Veranstalter kündigt den jeweiligen Lastschrifteinzug mindestens drei Werktage vor dem Fälligkeitstermin an (Pre-Notification). Die Ankündigung kann per E-Mail erfolgen; bei wiederkehrenden Beträgen gleicher Höhe genügt eine einmalige Ankündigung mit Angabe der Fälligkeitstermine.
Der Teilnehmer stellt sicher, dass das angegebene Konto zum Fälligkeitszeitpunkt ausreichend gedeckt ist. Kann eine Lastschrift aus Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, nicht eingelöst werden, trägt der Teilnehmer die dadurch entstehenden Bankgebühren.
Als Zahlungsnachweis dient der Kontoauszug des Teilnehmers.
Vertragspause
Sofern der gewählte Tarif eine Vertragspause vorsieht, kann der Teilnehmer nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eine Pause von insgesamt maximal drei Monaten pro Kalenderjahr beantragen. Die Pause kann nur für volle Kalendermonate und mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen zum Monatswechsel beantragt werden.
Bei Krankheit oder Verletzung, die eine Teilnahme an Veranstaltungen für mindestens vier zusammenhängende Wochen ausschließt, kann der Teilnehmer abweichend von den vorgenannten Voraussetzungen eine Vertragspause beantragen. Dem Antrag ist ein ärztliches Attest beizufügen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um die Dauer der jeweiligen Pause. Während einer Vertragspause ist keine Beitragszahlung geschuldet.
Der Antrag auf Vertragspause ist in Textform (§ 126b BGB) an den Veranstalter zu richten. Eine ordentliche Kündigung während einer laufenden Vertragspause ist ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Ausspruch einer wirksamen Kündigung kann keine Vertragspause mehr vereinbart werden.
Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und beträgt höchstens 24 Monate.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um den im Vertrag angegebenen Zeitraum, höchstens jedoch um zwölf Monate. Die Kündigungsfrist beträgt höchstens drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit und ergibt sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Vertrag.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und einer etwaigen Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung richtet sich nach den Bestimmungen in Abschnitt „Kündigung“.
Preise und Preisänderungen
Die Preise des Veranstalters sind derzeit auf Grundlage einer landesrechtlichen Genehmigung von der Umsatzsteuer befreit. Sollte diese Befreiung ganz oder teilweise entfallen, ist der Veranstalter berechtigt, die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer zusätzlich zu den vereinbarten Preisen zu erheben. Der Teilnehmer wird hierüber mindestens 30 Tage im Voraus in Textform informiert. In diesem Fall steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht gemäß den nachfolgenden Regelungen zu Preisänderungen zu.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Preise für bestehende Abonnements mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zum nächsten Abrechnungszeitraum zu ändern. Die Änderung wird dem Teilnehmer in Textform mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
Preise für Einzelbuchungen und neue Verträge können jederzeit angepasst werden; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung gültige Preis.
Gutscheine und Rabatt-Codes
Vom Veranstalter ausgegebene Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig. Gutscheine können für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen des Veranstalters eingelöst werden. Übersteigt der Veranstaltungspreis den Gutscheinwert, ist der Differenzbetrag vom Teilnehmer zuzuzahlen. Ist der Veranstaltungspreis geringer als der Gutscheinwert, bleibt der Restbetrag auf dem Gutschein erhalten. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restbetrags ist ausgeschlossen.
Rabatt-Codes sind zeitlich befristet; die jeweilige Gültigkeitsdauer ist bei Ausgabe angegeben. Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Hausordnung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes einzuhalten. Die jeweils geltende Hausordnung wird vor Ort ausgehängt oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Der Veranstalter und die von ihm beauftragten Personen sind berechtigt, Anweisungen zu erteilen, soweit dies für den geordneten Ablauf der Veranstaltung, die Sicherheit der Teilnehmer oder die Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist. Diese Anweisungen sind zu befolgen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder Anweisungen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der laufenden Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags besteht in diesem Fall nicht. Bei schwerwiegenden Verstößen behält sich der Veranstalter das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags vor.
Aufnahmen und Dokumentation
Der Veranstalter kann einzelne Veranstaltungen zu Dokumentations- oder Marketingzwecken fotografisch oder filmisch festhalten. Der Teilnehmer wird vorab über geplante Aufnahmen informiert. Die Verwendung von Aufnahmen, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist, erfolgt nur mit dessen gesonderter Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Das Anfertigen eigener Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen durch den Teilnehmer während der Veranstaltungen ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
Kündigung
Die Kündigung des Vertrags bedarf der Textform (§ 126b BGB). Die Kündigung kann per E-Mail, Brief oder über andere dauerhafte Textträger erfolgen. Die Kündigung muss den Namen des Teilnehmers sowie den zu kündigenden Vertrag eindeutig erkennen lassen.
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie aus den Regelungen im Abschnitt „Vertragslaufzeit und Verlängerung“. Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Kündigung und das Datum des Vertragsendes unverzüglich in Textform.
Bei Vertragsende verfallen nicht genutzte Tickets ersatzlos. Vorausgezahlte Beiträge für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Teilnehmer trotz Mahnung mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist,
- der Teilnehmer wiederholt oder erheblich gegen die Hausordnung oder Teilnahmebedingungen verstößt,
- die Fortführung des Vertragsverhältnisses aus Gründen, die die andere Partei zu vertreten hat, unzumutbar ist.
Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer versichert, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen, die einer Teilnahme entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Die Veranstaltungen stellen keine medizinische oder therapeutische Behandlung dar und ersetzen diese nicht.
Für mitgebrachte Gegenstände und Wertgegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Änderungen an Veranstaltungen
Der Veranstalter behält sich vor, Zeitpunkt, Ort oder die leitende Person einer Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist und der wesentliche Charakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Der Teilnehmer wird über Änderungen unverzüglich informiert. Ist eine Änderung für den Teilnehmer erheblich unzumutbar, hat dieser das Recht, von der Buchung zurückzutreten; bereits gezahlte Beiträge werden in diesem Fall vollständig erstattet.
Aufrechnung
Der Teilnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Veranstalters aufrechnen.
Rechtsnachfolge
Im Falle einer Rechtsnachfolge auf Seiten des Veranstalters wird der Teilnehmer mindestens einen Monat vor Übernahme durch den Rechtsnachfolger in Textform informiert.
Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.bruseberg.de/datenschutz.
Streitbeilegung
Der Veranstalter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.
Änderungen dieser Bedingungen
Der Veranstalter behält sich vor, diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Teilnehmer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Im Falle wesentlicher Änderungen, die den Teilnehmer benachteiligen können, ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Macht der Teilnehmer von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die geänderten Bedingungen ab dem angekündigten Zeitpunkt. Der Veranstalter wird den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht und die Bedeutung der Frist gesondert hinweisen. Bei unwesentlichen Änderungen (insbesondere redaktionelle Anpassungen, Klarstellungen ohne inhaltliche Abweichung) genügt die Bekanntgabe über die Website. Die jeweils aktuelle Fassung kann unter www.bruseberg.de abgerufen oder über